Batterieverordnung

Unsere Rücknahmepflicht als Händler

Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.

Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher

Das Batteriegesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt.

Rückgabestellen

Sie können die Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde und überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese in unserer Zentrale zu senden. Die Entsorgung ist kostenfrei.

Die Entsorgung ist für Sie kostenfrei, auch an Verkaufsstellen, wo Sie die Batterien und Akkus nicht gekauft haben.

Hinweise zur Batterieentsorgung
    
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Gefahrenhinweis

Lithium-Akkumulatoren
(Lithium-Ionen, Lithium-Polymer, Lithium-Phosphat, ….)
Lithium-Akkumulatoren (oft auch fälschlich als „Batterien“ bezeichnet) werden als
Energielieferant für KFZ, E-Bike, Werkzeug, Handy, Notebook, …….. verwendet.
Beim Umgang (Herstellung, Gebrauch, Lagerung, Entsorgung) kann es
• durch Prozesse im Zuge des Auf- bzw. Entladens
• oder nach mechanischer Beschädigung
• zum Aufheizen, Gasaustritt, Brand- und Rauchentwicklung
• mit mäßiger bis explosionsartiger Geschwindigkeit
kommen.
Die dabei entstehenden Zersetzungsprodukte können
• brennbar und toxisch sein
• sowie das Gehäuse zum Bersten bringen.

Maßnahmen:
• Reagierende Akkus mit viel Wasser kühlen, bis keine Reaktion mehr erfolgt.
• Beim Löschen mit wässrigen Löschmitteln die Einhaltung der
Sicherheitsabstände beachten!
(Bei Hochvolt-Akkus >600 V möglich.)
• Auch im Außenbereich das Einatmen der Zersetzungsprodukte vermeiden.
• Löschwasserrückhaltung bei Brand größerer Mengen erforderlich.
• Bei der Planung von Objekten (Vorbeugender Brandschutz) sollten die o.g.
Merkmale und Gefahren berücksichtigt werden.

Hinweis:
Es sind auch nicht aufladbare Lithium-Batterien (wie zB Knopfzellen, 9V-Blöcke) im Handel, bei welchen im Falle eines Brandes keinesfalls Wasser zum Löschen eingesetzt werden sollte (Reaktionsgefahr)